Kreis-Chorverband Lüneburg e.V.

Verband der Chöre

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Ehrungsordnung

Gültigkeit: ab 1. Januar 2018

Die Mitgliedschaft in unseren Chören wird bei Erreichen entsprechender Zugehörigkeitsjahre ehrend gewürdigt. Äußere Zeichen sind Ehrennadeln / Ehrenbroschen in unterschiedlicher Ausprägung, Urkunden und Liedgaben (für Chöre).

Der einzelne Chor kann individuelle Ehrungen vornehmen, wenn keine Ehrungen seitens des Chorverbands Niedersachsen-Bremen (CVNB) oder des Kreis-Chorverbands Lüneburg vorgesehen sind.

 

Aktive Mitgliedschaft in Kinder- und Jugendchören

Kinder / Jugendliche in Kinder- und Jugendchören
10 Jahre / 20 Jahre: Geschenk der Chorjugend im CVNB

Chorleiter in Kinder- und Jugendchören:
10 / 20 / 25 / 40 / 50 Jahre: Urkunde der Chorjugend im CVNB

Kinder- und / oder Jugendchöre
25 / 50 Jahre Bestehen: Urkunde der Chorjugend im CVNB

Erwachsene Sängerinnen und Sänger:
10 Jahre aktive Mitgliedschaft: Ehrenzeichen in Bronze des CVNB
10 Jahre aktive Vorstandsarbeit: Ehrenzeichen in Silber des CVNB
20 Jahre aktive Vorstandsarbeit: Ehrenzeichen in Gold des CVNB
25 Jahre aktive Mitgliedschaft: Ehrenzeichen in Silber des CVNB
40 Jahre aktive Mitgliedschaft: Ehrenzeichen in Gold des CVNB
50 Jahre aktive Mitgliedschaft: Ehrenzeichen 50 in Gold, Urkunde des CVNB
60 Jahre aktive Mitgliedschaft: Ehrenzeichen 60 in Gold, Urkunde des CVNB
70 Jahre aktive Mitgliedschaft: Ehrenzeichen 70 in Gold, Urkunde des CVNB
75 Jahre aktive Mitgliedschaft: Ehrenurkunde des CVNB
80 Jahre aktive Mitgliedschaft: Ehrenurkunde des CVNB

Fördernde Mitglieder
10 Jahre förderndes Mitglied: Ehrenzeichen in Bronze des CVNB
25 Jahre förderndes Mitglied: Ehrenzeichen Silber des CVNB
40 Jahre förderndes Mitglied: Ehrenzeichen Gold des CVNB
50 / 60 / 70 / 75 / 80 / Jahre förderndes Mitglied: Ehrenurkunde des CVNB

Chorleiter
10 / 20 Jahre Chorleiter/in: Urkunde des CVNB
25 Jahre Chorleiter/in: Ehrenzeichen Silber, Urkunde des CVNB
40 Jahre Chorleiter/in: Ehrenzeichen Gold, Urkunde des CVNB
50 Jahre Chorleiter/in: Ehrenzeichen 50 Gold, Urkunde des CVNB

Chöre
50 / 75 Jahre: Urkunde des CVNB
100 Jahre: Urkunde und Noten-Gutschein des CVNB; Zelterplakette gesondert beantragen
125 / 150 / 175 / 200 Jahre: Urkunde und Noten-Gutschein des CVNB

Die Mitgliedschaft in unseren Chören wird bei Erreichen entsprechender Zugehörigkeitsjahre ehrend gewürdigt. Äußere Zeichen sind Ehrennadeln in unterschiedlicher Ausprägung, Urkunden und Liedgaben (für Chöre).  Alle Ehrungszeichen / Urkunden werden ab 01.01.2018 vom CVNB vergeben.
Alle Ehrenzeichen wie Nadeln und Urkunden sind nur über das CVNB-Portal (www.cvnb-portal.de) zu beantragen.

Hinweis: Das Ehrenzeichen in Silber wird entweder für 10 Jahre aktive Vorstandsarbeit oder für 25 Jahre aktives Singen vom Chorverband Niedersachsen-Bremen verliehen.
Das Ehrenzeichen in Gold wird entweder für 20 Jahre aktive Vorstandsarbeit oder für 40 Jahre aktives Singen vom Chorverband Niedersachsen-Bremen verliehen.

Hat ein Mitglied die Ehrennadel bereits für Vorstandsarbeit bekommen, kann die Ehrennadel nicht nochmals für die entsprechende Anzahl Jahre aktives Singen verliehen werden.
In diesem Falle kann eine individuelle Ehrung durchgeführt werden.

Unabhängig von alledem können Personen, die sich über lange Zeit herausragende Verdienste (also deutlich über das übliche Maß im jeweiligen Ehrenamt) um den Deutschen Chorverband / die Deutsche Chorjugend erworben haben, mit besonderen Ehrennadeln / Anerkennungen ausgezeichnet werden.

Voraussetzung für die Ehrung ist, dass die Person / der Chor zum Zeitpunkt der Verleihung Mitglied im KreisChorverband Lüneburg / Chorverband Niedersachsen-Bremen ist. Wie lange diese Mitgliedschaft bereits besteht, spielt dabei keine Rolle.

Alle Ehrungen müssen in Verbindung mit einer ausreichenden Begründung und den geforderten Nachweisen beim Kreis-Chorverband beantragt werden.

Beispiele:
Ein Sänger singt nachweislich seit 50 Jahren in unterschiedlichen Chören. Er singt seit 1 Jahr in einem Mitgliedschor. Die Ehrung steht ihm zu.
Ein Chor existiert 50 Jahre, erst seit wenigen Jahren ist er Mitgliedschor. Ihm steht die Ehrung zu.

Aktive und passive Mitgliedsjahre
dürfen für die Ehrung nicht addiert werden. Ehrungen in Zwischenjahren ist chorindividuell möglich. Die für die Ehrung entsprechende Anzahl Jahre müssen voll erfüllt sein. Zwischenzeiten, in denen keine Mitgliedschaft bestand, zählen nicht mit. Beispiel: ein Sänger hat innerhalb der letzten 60 Jahre 50 Jahre in einem oder in verschiedenen Chören aktiv gesungen, so kann er für 50 Jahre geehrt werden, nicht für 60 Jahre.
Beispiel: Ein Sänger singt in 2 Chören. In Chor A seit 40 Jahren, in Chor B seit 15 Jahren. Ehrung kann nur für 40 Jahre in Chor A erfolgen (keine Addition paralleler Choraktivität möglich).
Die Addition von aktiver Mitgliedschaft (Singetätigkeit) und fördernder (passiver) Mitgliedschaft ist nicht möglich. Beispiel: Ein Sänger hat 40 Jahre aktiv gesungen und ist seit 10 Jahren förderndes Mitglied. Mit Ehrungszeichen des Chorverbandes kann für 40 Jahre aktives Singen eine Ehrung vorgenommen werden. Möglich ist zusätzlich eine Ehrung für 10 Jahre fördernde Mitgliedschaft (gesonderte bronzene Ehrennadel für fördernde Mitglieder). Eine Ehrung für 50 Jahre mit Ehrennadel des Chorverbandes für aktive Mitgliedschaft ist in diesem Beispiel nicht zulässig.
Zeitliche Unterbrechung der Mitgliedschaft
Vorübergehende Unterbrechung der Aktivitäten durch Krieg zählen als aktive Zeiten. Ebenso das älteste Datum bei Zusammenlegung von Vereinen zu einem neuen Verein, der in Rechte und Pflichten der Vorgängervereine nahtlos eingetreten ist. War der Verein aber zwischenzeitlich erloschen und später neugegründet worden, ist keine Berechtigung für die Ehrung gegeben, wenn seit der Neugründung nicht die notwendige Anzahl Jahre vergangen ist.
Bei Anträgen auf Ehrungen sind immer folgende Angaben zu machen:
Name, Adresse, Geburtsdatum, nachweisbare Mitgliedszeiten (aktiv / passiv) der zu ehrenden Person(en), Absender, bestellender Chor / Kreischorverband, Empfangsadresse der Unterlagen. Bitte alle Ehrenzeichen wie Nadeln, Urkunden nur über den Kreis-Chorverband beantragen.
Die Geschäftsstelle des Chorverbands Niedersachsen-Bremen bearbeitet nur Anträge und Bestellungen von Kreis-Chorverbänden.

 

100-jähriges Chorjubiläum: Verleihung der Zelter-Plakette

Die Zelterplakette wird namens des Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland an Chöre verliehen. Voraussetzung: Der Chor betätigt sich nachweislich seit einhundert Jahren in der kulturellen Arbeit durch Pflege des Gesanges. Die Zelterplakette muss rechtzeitig vor dem 30. Juni des der Ehrung vorausgehenden Jahres über den Kreis-Chorverband und den CVNB beim Bund Deutscher Chorverbände (BDC) beantragt werden (Ausschlussfrist). Entsprechende Nachweise über die einhundertjährige kulturelle chormusikalische Arbeit sind zu erbringen (Gründungsprotokoll, Zeitungsberichte, Fotos, Berichte vom 50-jährigen und / oder 75-jährigen Jubiläum und anderes Verfügbare mehr).

Eine ausführliche Darstellung zur Fokke-Pollmann-Medaille und zur Zelter-Plakette mit Abbildungen ersehen Sie auf der Homepage des Chorverbands Niedersachsen-Bremen,  unter Leistungen / Ehrungen „Zelterplakette“.

Hinweis allgemein

Weitere Informationen auf der Seite des CVNB: www.cvnb.de

Bestellungen von Ehrennadeln durch die Mitgliedschöre: Kontakt

Kreis-Chorverband LG

Am Butterberg 20
21335 Lüneburg

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