Gültigkeit: ab 1. Januar 2018
Die Mitgliedschaft in unseren Chören wird bei Erreichen entsprechender Zugehörigkeitsjahre ehrend gewürdigt. Äußere Zeichen sind Ehrennadeln / Ehrenbroschen in unterschiedlicher Ausprägung, Urkunden und Liedgaben (für Chöre).
Der einzelne Chor kann individuelle Ehrungen vornehmen, wenn keine Ehrungen seitens des Chorverbands Niedersachsen-Bremen (CVNB) oder des Kreis-Chorverbands Lüneburg vorgesehen sind.
Aktive Mitgliedschaft in Kinder- und Jugendchören
Kinder / Jugendliche in Kinder- und Jugendchören
10 Jahre / 20 Jahre: Geschenk der Chorjugend im CVNB
Chorleiter in Kinder- und Jugendchören:
10 / 20 / 25 / 40 / 50 Jahre: Urkunde der Chorjugend im CVNB
Kinder- und / oder Jugendchöre
25 / 50 Jahre Bestehen: Urkunde der Chorjugend im CVNB
Erwachsene Sängerinnen und Sänger:
10 Jahre aktive Mitgliedschaft: Ehrenzeichen in Bronze des CVNB
10 Jahre aktive Vorstandsarbeit: Ehrenzeichen in Silber des CVNB
20 Jahre aktive Vorstandsarbeit: Ehrenzeichen in Gold des CVNB
25 Jahre aktive Mitgliedschaft: Ehrenzeichen in Silber des CVNB
40 Jahre aktive Mitgliedschaft: Ehrenzeichen in Gold des CVNB
50 Jahre aktive Mitgliedschaft: Ehrenzeichen 50 in Gold, Urkunde des CVNB
60 Jahre aktive Mitgliedschaft: Ehrenzeichen 60 in Gold, Urkunde des CVNB
70 Jahre aktive Mitgliedschaft: Ehrenzeichen 70 in Gold, Urkunde des CVNB
75 Jahre aktive Mitgliedschaft: Ehrenurkunde des CVNB
80 Jahre aktive Mitgliedschaft: Ehrenurkunde des CVNB
Fördernde Mitglieder
10 Jahre förderndes Mitglied: Ehrenzeichen in Bronze des CVNB
25 Jahre förderndes Mitglied: Ehrenzeichen Silber des CVNB
40 Jahre förderndes Mitglied: Ehrenzeichen Gold des CVNB
50 / 60 / 70 / 75 / 80 / Jahre förderndes Mitglied: Ehrenurkunde des CVNB
Chorleiter
10 / 20 Jahre Chorleiter/in: Urkunde des CVNB
25 Jahre Chorleiter/in: Ehrenzeichen Silber, Urkunde des CVNB
40 Jahre Chorleiter/in: Ehrenzeichen Gold, Urkunde des CVNB
50 Jahre Chorleiter/in: Ehrenzeichen 50 Gold, Urkunde des CVNB
Chöre
50 / 75 Jahre: Urkunde des CVNB
100 Jahre: Urkunde und Noten-Gutschein des CVNB; Zelterplakette gesondert beantragen
125 / 150 / 175 / 200 Jahre: Urkunde und Noten-Gutschein des CVNB
Hinweis: Das Ehrenzeichen in Silber wird entweder für 10 Jahre aktive Vorstandsarbeit oder für 25 Jahre aktives Singen vom Chorverband Niedersachsen-Bremen verliehen.
Das Ehrenzeichen in Gold wird entweder für 20 Jahre aktive Vorstandsarbeit oder für 40 Jahre aktives Singen vom Chorverband Niedersachsen-Bremen verliehen.
Hat ein Mitglied die Ehrennadel bereits für Vorstandsarbeit bekommen, kann die Ehrennadel nicht nochmals für die entsprechende Anzahl Jahre aktives Singen verliehen werden.
In diesem Falle kann eine individuelle Ehrung durchgeführt werden.
Unabhängig von alledem können Personen, die sich über lange Zeit herausragende Verdienste (also deutlich über das übliche Maß im jeweiligen Ehrenamt) um den Deutschen Chorverband / die Deutsche Chorjugend erworben haben, mit besonderen Ehrennadeln / Anerkennungen ausgezeichnet werden.
Voraussetzung für die Ehrung ist, dass die Person / der Chor zum Zeitpunkt der Verleihung Mitglied im KreisChorverband Lüneburg / Chorverband Niedersachsen-Bremen ist. Wie lange diese Mitgliedschaft bereits besteht, spielt dabei keine Rolle.
Alle Ehrungen müssen in Verbindung mit einer ausreichenden Begründung und den geforderten Nachweisen beim Kreis-Chorverband beantragt werden.
Beispiele:
Ein Sänger singt nachweislich seit 50 Jahren in unterschiedlichen Chören. Er singt seit 1 Jahr in einem Mitgliedschor. Die Ehrung steht ihm zu.
Ein Chor existiert 50 Jahre, erst seit wenigen Jahren ist er Mitgliedschor. Ihm steht die Ehrung zu.
100-jähriges Chorjubiläum: Verleihung der Zelter-Plakette
Die Zelterplakette wird namens des Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland an Chöre verliehen. Voraussetzung: Der Chor betätigt sich nachweislich seit einhundert Jahren in der kulturellen Arbeit durch Pflege des Gesanges. Die Zelterplakette muss rechtzeitig vor dem 30. Juni des der Ehrung vorausgehenden Jahres über den Kreis-Chorverband und den CVNB beim Bund Deutscher Chorverbände (BDC) beantragt werden (Ausschlussfrist). Entsprechende Nachweise über die einhundertjährige kulturelle chormusikalische Arbeit sind zu erbringen (Gründungsprotokoll, Zeitungsberichte, Fotos, Berichte vom 50-jährigen und / oder 75-jährigen Jubiläum und anderes Verfügbare mehr).
Eine ausführliche Darstellung zur Fokke-Pollmann-Medaille und zur Zelter-Plakette mit Abbildungen ersehen Sie auf der Homepage des Chorverbands Niedersachsen-Bremen, unter Leistungen / Ehrungen „Zelterplakette“.
Hinweis allgemein
Weitere Informationen auf der Seite des CVNB: www.cvnb.de
Bestellungen von Ehrennadeln durch die Mitgliedschöre: Kontakt