Die Mitgliedschaft im Kreis-Chorverband Lüneburg lohnt sich heute mehr denn je.
GEMA
* Günstigere Tarife gegenüber nicht-organisierten Chören.
* Einfacheres Meldeverfahren.
GEMA-Meldeformular: s. hier
Jede musikalische Veranstaltung ist gebührenpflichtig. Diese Gebühren kommen den Inhabern der Aufführungsrechte zugute. Für die Einziehung dieser Gebühren ist die GEMA zuständig. Dementsprechend ist jede musikalische Veranstaltung der GEMA anzuzeigen, unter Nennung der präsentierten Musikstücke.
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Art der Veranstaltung. Für Chorkonzerte von gemeinnützigen Vereinen werden niedrigere Gebührensätze als bei kommerziellen Veranstaltungen erhoben. Die Höhe der Gebühren richtet sich darüber hinaus danach, ob es eine Rahmenvereinbarung mit der GEMA gibt.
Der Chorverband Niedersachsen-Bremen (CVNB) hat schon seit längerer Zeit eine solche Rahmenvereinbarung mit der GEMA abgeschlossen. Diese Vereinbarung beinhaltet eine besonders günstige Regelung, die den Mitgliedschören eine erhebliche finanzielle Einsparung bringt. Der Kreis-Chorverband Lüneburg kann als Mitglied des CVNB seinen Mitgliedschören diese Vergünstigung bieten.
Dabei sind folgende Regelungen zu beachten:
- Werden gesellige Veranstaltungen angeboten (z.B. Tanz nach der Chorveranstaltung), so wird die Veranstaltung in eine andere Kategorie als ein reines Chorkonzert eingestuft. Die zu zahlenden Gebühren erhöhen sich dadurch.
- Ebenso wird eine höhere Einstufung vorgenommen, wenn professionelle Mitwirkende einen erheblichen Teil des Programms bestreiten. In solchen Fällen wird von einem kommerziellen Interesse der Veranstaltung ausgegangen, anstatt von einem gemeinnützigen Interesse.
- Die Meldung sowie die Zahlung der Gebühren obliegen dem veranstaltenden Verein.